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KLAUS M. HORBACH | ULRICH SCHUMACHER | WOLFRAM ZECH

Arbeitsrecht: Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Ist Ihnen das auch schon einmal passiert? Ihr Arbeitgeber hat Ihnen über einen längeren Zeitraum ein Weihnachtsgeld gezahlt. Auf einmal erhalten Sie die Mitteilung, dass es in diesem Jahr kein Weihnachtsgeld gebe. Haben Sie dennoch einen Anspruch auf Zahlung eines Weihnachtsgeldes?

Die Chancen dafür stehen nicht schlecht! Bei einem Weihnachtsgeld handelt es sich regelmäßig um eine Gratifikation, also um eine Leistung des Arbeitgebers aufgrund eines bestimmten Anlasses (z.B. Weihnachten). Sofern der Arbeitgeber bei der Auszahlung keine andere Zweckbestimmung trifft, soll das Weihnachtsgeld vor allem die in der Vergangenheit geleisteten Dienste honorieren.

Grundlagen für einen Anspruch auf Zahlung eines Weihnachtsgeldes gegen ihren Arbeitgeber finden sich in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im Einzelarbeitsvertrag. Sehr häufig entsteht ein Anspruch auf Zahlung eines Weihnachtsgeldes aber aufgrund der so genannten „betrieblichen Übung“. Hierunter ist die regelmäßige Wiederholung einer bestimmten Verhaltensweise zu verstehen, aus welcher der Arbeitnehmer schließen durfte, dass ihm diese Leistung auf Dauer gewährt werden soll. Der Bundesgerichtshof nimmt an, dass eine betriebliche Übung bereits nach einer dreimaligen vorbehaltlosen Zahlung eines Weihnachtsgeldes vorliegt.

Durch die betriebliche Übung entsteht also ein vertraglicher Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung eines Weihnachtsgeldes.

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 08.12.2010 (10 AZR 671/09) entsteht ein vertraglicher Anspruch aufgrund betriebliche Übung sogar dann, wenn im Einzelarbeitsvertrag ein Vorbehalt aufgenommen wurde, wonach eine Weihnachtsgratifikation nur freiwillig geleistet und ohne rechtliche Verpflichtung gewährt wird und diese jederzeit widerrufbar ist. Das Bundesarbeitsgericht ist im dort entschiedenen Fall zu der Erkenntnis gelangt, dass der Vorbehalt unklar und nicht eindeutig formuliert und daher nicht geeignet war, das mehrfache tatsächliche Erklärungsverhalten des Arbeitgebers zu entwerten.

Wurde Ihnen also bereits mehrfach hintereinander ein Weihnachtsgeld gezahlt, sollten Sie genau prüfen, ob Sie einen Anspruch darauf haben, wenn Ihr Arbeitgeber die Zahlung aus irgend einem Grund verweigert.

Ulrich G. Schumacher · Rechtswalt in Binge

Ulrich G. Schumacher

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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