Ulrich G. Schumacher
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Als Anwalt auf dem Gebiet für Miet- und WEG Recht erwirbt man im Laufe der Zeit fundierte Kenntnisse im Grundstücksrecht. Fallstricke ergeben sich für den Laien bereits häufig beim Erwerb von Grundstücken.
Sie sind zumeist nicht in der Lage, die Struktur einer notariellen Kaufvertragsurkunde zu erfassen; der Notar schuldet und erbringt regelmäßig keine rechtliche Beratung.
Auch andere Fragen, wie zum Beispiel die Einräumung von Nießbrauchs- oder Vorkaufsrechten an Grundstücken bedürfen einer rechtlichen Gestaltung. In diesem Bereich ist anwaltliche Hilfe zur Ausgestaltung solcher Rechte ebenfalls unerlässlich.

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