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RECHTSANWÄLTE IN BÜROGEMEINSCHAFT

KLAUS M. HORBACH | ULRICH SCHUMACHER | WOLFRAM ZECH

Sozialrecht

Das Sozialrecht ist ein sehr weitläufiges Rechtsgebiet. Es umfasst die im Sozialgesetzbuch (SGB) zusammengefassten Bücher I bis XII, die so genannten „Kernmaterien des Sozialrechts“. Was sich hinter den römischen Zahlen I bis XII verbirgt, ist mannigfaltig. Vielleicht kennen Sie die 5 Säulen der Sozialversicherung? Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung; also Regelungen, zu Arbeitslosengeld I und II, Rente, Krankenversicherung, Versicherungspflichten („Scheinselbstständigkeit“), Behinderung, Teilhabe, Pflege, Rehabilitation, Kuren u. Kindergeld.

Zum Sozialrecht gehört auch das soziale Entschädigungsrecht , Regelungen zu Kriegs- oder Wehrdienstbeschädigungen, sowie das Entschädigungsrecht für Opfer von Straftaten; auch das BAföG und Regelungen zum Kindergeld sind Materien des Sozialrechts.

Veränderungen im sozialen Bereich rufen oft erst einmal Ratlosigkeit hervor. Doch häufig ist die Situation des Einzelnen gar nicht so negativ, wie sie sich für ihn im ersten Augenblick darstellt. Dann hilft kompetente Beratung, einen Anspruch auf Leistungen zu (er)kennen und auch durchzusetzen!

Wolfram Zech · Rechtswalt in Bingen

Wolfram Zech LL. M.

Fachanwalt für Sozialrecht, Master of Laws (Medienrecht)

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